Unterschiede zwischen amtlicher Statistik und con_sens-Benchmarking

Die Statistischen Ämter sind für die Datenerhebung nach § 121 SGB XII verantwortlich. Sie erheben die Daten und bereiten diese auf. In den Landesämtern findet die Analyse und Interpretation der Daten statt. Für den Bereich der Sozialhilfe wurden bundeseinheitliche Berichtssysteme geschaffen wie zum Beispiel der KI 1-J/0X, Sozialhilfe des Landes X, Ausgaben und Einnahmen. Die einzelnen Landesämter leiten die Daten zur Zusammenführung und Berichtslegung an das Statistische Bundesamt weiter.
Die Stärken in diesem System liegen in der Möglichkeit der Totalerhebung aller Daten zu Leistungsberechtigten und der Zusammenführung aller Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfeträger (überörtlich/örtlich). Darüber hinaus deckt die Bundesstatistik sämtliche Produkte der Eingliederungshilfe ab. Diese Daten generieren sich in der Regel aus verschiedenen Ursprungsquellen, das heißt die Werte zu Leistungsberechtigten stammen aus den Fachsystemen und der Einnahmen und Ausgaben aus den Haushaltssystemen und werden dort zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus dem System generiert.Insgesamt werden die Daten nicht mit den Sozialhilfeträgern beraten, sodass Implausibilitäten, Doppelnennungen, Definitionsschwierigkeiten, Buchungsfehler und Abgrenzungsprobleme zu Qualitätseinbußen in den Daten führen können. Eine Abfrage unter einigen Trägern der Sozialhilfe im Jahr 2009 zu Unterschieden zwischen der amtlichen Statistik und dem Benchmarking der überörtlichen Sozialhilfeträger führte unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

Unterschiedliche Definitionen

Es werden unterschiedliche Definitionen für die Datenlieferung verwendet. In den Benchmarking-Werten sind grundsätzlich auch Ausgaben für existenzsichernde Leistungen enthalten, die zum Beispiel für die Menschen im stationären Wohnen zu leisten sind.

Unterschiedliche Meldezeitpunkte

Die Meldung von leistungsberechtigten Personen in der amtlichen Statistik erfolgt für das Vorjahr zum 01.03., die Ausgabe- und Einnahmedaten zum 31.03. Im Benchmarking werden die Daten bis in den September/Oktober hinein erhoben. Die Zahlen des Benchmarkings sind dadurch vollständiger, weil bisher noch nicht abschließend bearbeitete Fälle aus dem betreffenden Erhebungsjahr mitgezählt werden. Nach den gemachten Erfahrungen kann sich die abschließende Bearbeitung insbesondere bei den ambulanten Leistungen um bis zu drei Monate hinauszögern.

Plausibilisierung

Eine inhaltliche Plausibilisierung findet in der amtlichen Statistik in der Regel nicht statt. Die Prüfung ist quantitativ angelegt und umfasst zum Beispiel die Summierung von Unterpositionen, die die Gesamtsumme ergeben muss. Das Benchmarking hingegen ist verbesserungsorientiert angelegt. Entwicklungen bei Fall- und Finanzdaten werden fachlich hinterfragt und bei Bedarf Ursachen recherchiert. Dadurch kann neben der rein quantitativen Aussage bei Werten in der Regel auch eine fachlich-qualitative Einschätzung erfolgen. Fehler in der Erfassung werden bereinigt – bei Bedarf auch für frühere Jahre.

Berücksichtigung von Korrekturen

Die amtliche Statistik sieht nur in seltenen Fällen Korrekturmöglichkeiten nach Fristablauf bzw. für bereits veröffentlichte Daten (etwa in Zeitreihen) vor. Diese Option ist im Benchmarking immer gegeben.
Die Unterschiede in der Methodik bei der Erfassung führen dazu, dass Daten aus Benchmarking und Statistiken – insbesondere zu Leistungen der Eingliederungshilfe – nicht ohne Weiteres kompatibel sind.