Kennzahlenvergleich EGH

Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe in Deutschland erstellen in Zusammenarbeit mit con_sens Consulting seit 1998 regelmäßig den Kennzahlenvergleich zu Wohn- und Arbeits- bzw. Beschäftigungsangeboten für Menschen mit Behinderung – bis 2008 alle zwei Jahre, danach im jährlichen Turnus. Um das Leistungsgeschehen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung möglichst transparent zu machen, werden eigens entwickelte und definierte Merkmale, die von der amtlichen Statistik nicht abgedeckt werden, bei den überörtlichen Sozialhilfe- und Eingliederungshilfeträgern erhoben.

Ab dem Berichtsjahr 2020 können die Fallzahlen aus den Zeitreihen mit den Daten des ehemaligen stationären Wohnens mit den Daten der Assistenzleistungen in „besonderen Wohnformen“ fortgeschrieben werden. Um die Entwicklung im ehemaligen „ambulant betreuten Wohnen“ verfolgen zu können, wurden noch im Berichtsjahr 2020 die Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen danach unterschieden, ob ein „Wohnbezug“ vorliegt oder nicht. Weil diese Unterscheidung ab 2021 für einige Eingliederungshilfeträger nicht mehr darstellbar ist, wird der „Wohnbezug“ als Erfassungskriterium aufgegeben. Ab dem Berichtsjahr differenziert der Kennzahlenvergleich daher die Assistenzleistungen nur noch danach, ob sie innerhalb oder außerhalb besonderer Wohnformen erbracht werden.

Die Ausführung des SGB IX obliegt den einzelnen Ländern. Es bestehen von Land zu Land unterschiedliche Aufgabenzuordnungen zwischen Bundesland, überörtlichem und örtlichem Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe. Häufig sind Landesämter oder Kommunalverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zuständig, teilweise auch die Sozialministerien. In Bayern sind es die Bezirke, in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände, die mit dieser Funktion betraut sind. Bundesweit gibt es 23 überörtliche Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe, die sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) zusammengeschlossen haben.

Die BAGüS erstellt jedes Jahr den Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe. Nicht alle Teilnehmer am Kennzahlenvergleich können alle Daten in der gewünschten Differenzierung liefern, sodass sich Kennzahlen häufig nur auf eine Teilmenge der Träger beziehen. Eine Aufsummierung oder ein direkter Vergleich über verschiedene Leistungsbereiche ist dadurch teilweise erschwert oder nur eingeschränkt möglich.


Leistungsberechtigte Personen mit Assistenzleistungen

Zu sehen ist eine beispielhafte Darstellung aus dem Bericht des Kennzahlenvergleiches 2024 für das Berichtsjahr 2022. Diese gibt den Anteil der primären Behinderungsform beim Bezug von Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen an. Demnach werden Assistenzleistungen innerhalb von besonderen Wohnformen überwiegend von Menschen mit geistiger Behinderung in Anspruch genommen.