Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit einer wesentlichen Behinderung bei der sozialen Teilhabe, der Teilhabe am Arbeitsleben, der Teilhabe an Bildung und im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat vor allem im SGB IX einen Reformprozess in Gang gesetzt, der eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft anstrebt. Im Zentrum stehen Personenzentrierung und Selbstbestimmung, die sich wiederfinden in einer individuellen Bedarfsermittlung, in nicht-einrichtungsorientierten Leistungen, in Begriffen wie „Assistenz“ und „Unterstützung“ statt „Fürsorge“ und „Betreuung“.

Auch das Jahr 2024 ist geprägt von der Umsetzung des neuen Rechts, die in den Bundesländern unterschiedlich weit vorangeschritten ist, etwa

  • bei den Landesrahmenverträgen, die vielfach befristete Übergangsregelungen mit unterschiedlichen Laufzeiten enthalten
  • bei der Erarbeitung und Implementierung neuer Bedarfsermittlungsinstrumente
  • beim Abschluss neuer Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen

Der BAGüS-Kennzahlenvergleich stellt die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der sozialen Teilhabe und der Teilhabe am Arbeitsleben dar. Das neue Recht ist auch für den Kennzahlenvergleich mit Herausforderungen verbunden, vor allem was die Umstellung von IT-Verfahren bei den Trägern und die damit verbundene Datenlage und Datenverfügbarkeit angeht. Dennoch stellt der Kennzahlenvergleich eine valide Datenbasis zum Eingliederungshilfegeschehen zur Verfügung. Bei den erforderlichen Einschätzungen zu den Reformauswirkungen hinsichtlich Fallzahl- und Ausgabenentwicklung wird daher häufig auf Daten aus dem Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zurückgegriffen.


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