Zentrale Ergebnisse

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse und Entwicklungen in den Bereichen „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ und „Teilhabe am Arbeitsleben“ für das Berichtsjahr 2023 dargestellt.

Soziale Teilhabe
  • Ende 2023 erhielten 472.510 volljährige Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen sowie Leistungen in Pflegefamilien. Das sind 10.434 leistungsberechtigte Personen mehr als ein Jahr zuvor, was einer Steigerung von 2,3 Prozent entspricht.
  • 191.640 Menschen mit Behinderungen lebten in einer besonderen Wohnform (gegenüber 2022 ein Rückgang um 0,5 Prozent), 277.516 erhielten Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (gegenüber 2022 ein Plus von 4,3 Prozent), 3.354 volljährige Personen erhielten Leistungen in Pflegefamilien (150 Personen bzw. 4,7 Prozent mehr als im Vorjahr).
  • Der Fallzahl-Zuwachs bei den Assistenzleistungen findet ausschließlich außerhalb besonderer Wohnformen statt.
  • Die sogenannte „Ambulantisierungsquote“ ist in den letzten Jahren bundesweit stetig angestiegen und erreicht in 2023 einen Wert von 59,4 Prozent. Sie misst den Anteil der Leistungsberechtigten mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen an der Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Assistenzleistungen (jeweils inklusive Leistungen in Pflegefamilien). Diese Quote wächst gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Prozentpunkte.
  • Fast zwei Drittel der Menschen, die in einer besonderen Wohnform leben, sind Personen mit einer geistigen Behinderung (64,0 Prozent), 30,0 Prozent haben eine seelische Behinderung und 6,1 Prozent eine körperliche Behinderung.
  • Rund 40 Prozent der Leistungsberechtigten in den besonderen Wohnformen sind weiblich.
  • 70,7 Prozent der Menschen mit Behinderungen, die außerhalb besonderer Wohnformen Assistenzleistungen erhalten, sind seelisch behindert, gefolgt von Personen mit einer geistigen Behinderung (23,4 Prozent) und Menschen mit einer körperlichen Behinderung (5,9 Prozent).
  • 48,7 Prozent der leistungsberechtigten Personen mit Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen sind weiblich.
  • 2023 gaben die Eingliederungshilfeträger für die besonderen Wohnformen rund 9,3 Milliarden Euro aus, 685 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 8,0 Prozent). Für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 3,8 Milliarden Euro ausgegeben, etwa 500 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (plus 15,3 Prozent). Die Ausgaben für Erwachsene in Pflegefamilien sind um rund acht Millionen Euro auf 59,4 Millionen Euro gestiegen (plus 16,0 Prozent).
  • Ende 2023 erhielten 39.985 Personen Leistungen in Tagesförderstätten, 809 Personen oder 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Für die Tagesförderstätten wurden im Jahr 2023 ca. 1,25 Milliarden Euro ausgegeben (ein Plus von rund 57 Millionen Euro bzw. 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

 


Teilhabe am Arbeitsleben
  • Die Zahl der Werkstattbeschäftigten sinkt bundesweit seit 2020. Sie ging in 2023 um 3.007 leistungsberechtigte Personen oder 1,1 Prozent zurück (im Vorjahr: Rückgang um 3.423 leistungsberechtigte Personen bzw. 1,2 Prozent).
  • Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren Ende 2023 insgesamt 269.815 Menschen beschäftigt, für die der Eingliederungshilfeträger zuständiger Leistungsträger ist.
  • Die Teilzeit-Quote im Arbeitsbereich der Werkstätten ist in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozentpunkte auf 20,8 Prozent gestiegen.
  • Die Gesamtausgaben für Werkstatt-Leistungen betrugen 2023 rund 5,6 Milliarden Euro (ein Zuwachs um ca. 360 Millionen Euro oder 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Die durchschnittlichen Fallkosten lagen bei 20.571 Euro (ein Anstieg um 1.571 Euro bzw. 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr).
  • Für die Angebotsform der „Anderen Leistungsanbieter“ wurden Ende 2023 75 Anbieter und 831 Leistungsbeziehende gezählt (in 2022: 67 Anbieter und 606 Leistungsbeziehende).
  • Zum Stichtag 31.12.2023 erhielten 3.457 Personen ein Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX). Das sind 507 Personen oder 17,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen in einigen Bundesländern länderspezifische Leistungen, die mit dem Budget für Arbeit vergleichbar sind.
  • Für 88 Personen finanzierten die Träger der Eingliederungshilfe zum Stichtag 31.12.2023 ein Budget für Ausbildung.
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